Gemeindeversammlung
ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde, 20.00 Uhr, in der Chipfhalle, Dorfstrasse 34, 3465 Dürrenroth
Traktanden
1. Gemeinderechnung 2022; Genehmigung
2. Verschiedenes
Alle Bürgerinnen und Bürger, die am 06. Juni 2023 in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und seit drei Monaten in der Gemeinde Dürrenroth Wohnsitz haben, sind zur Versammlung freundlich eingeladen.
Aktenauflage
Die Jahresrechnung 2022 kann zehn Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeschreiberei eingesehen oder kostenlos bezogen werden.
Zudem wird die Bevölkerung spätestens ab dem 26. Mai 2023 mit dem Info-Bulletin 1/2023 sowie auf der Homepage der Einwohnergemeinde über die Vorlagen orientiert.
Hinweise
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist an der Versammlung sofort zu beanstanden (sog. Rügepflicht; Art. 33 Abs. 1 des Organisationsreglements Dürrenroth [OgR] sowie Art. 49a Abs. 1 des Gemeindegesetzes des Kantons Bern [GG]). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen (Art. 33 Abs. 2 OgR sowie Art. 49a Abs. 33 GG).
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Emmental in 3550 Langnau i.E. einzureichen (Art. 60, 63 und 65 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz des Kantons Bern [VRPG]).
Dürrenroth, 01. Mai 2023
Der Gemeinderat