Gemeinderat
Der Gemeinderat besteht aus sieben Mitgliedern (inklusive Präsident), die für jeweils vier Jahre gewählt werden. Er führt als Exekutive die Gemeinde und plant und koordiniert ihre Tätigkeiten. Dem Gemeinderat stehen alle Befugnisse zu, die nicht durch Vorschriften des Bundes, des Kantons oder der Gemeinde einem anderen Organ übertragen sind.
Folgende Personen bilden in der Legislaturperiode 2021 bis 2024 den Gemeinderat: