Wegzug / Abmeldung
Vor oder spätestens am Tag des Wegzuges haben Sie sich bei der Einwohner- oder Fremdenkontrolle persönlich abzumelden.
Gegen Rückgabe des Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweises wird Ihnen der Heimatschein oder der Heimatausweis ausgehändigt. Ausländer können eine Abmeldebestätigung verlangen.