Grünabfuhr

Das Grüngut wird zwischen März und Dezember vierzehntäglich abgeführt.

Was gehört in die Grünabfuhr?

Mit der Grünabfuhr können viele Materialien weitergenutzt werden. Sie finden untenstehend eine Auflistung, was mit dem Grüngut entsorgt werden kann.

Achtung: Neophyten gehören NICHT in die Grünabfuhr, diese müssen mit dem Abfall entsorgt werden! Melden Sie sich vorgängig auf der Verwaltung, wenn Sie grössere Mengen an Neophyten entsorgen müssen.

Garten:

Küche / Haushalt:


Rasen-/Baumschnitt

Rüstabfälle


Laub

Eierschalen


Blumen-/Gemüsestauden

Tee-/Kaffeesatz


Fallobst

Kleintiermist


Böschungsmähgut

Kastensand/-streu


Pflanzenreste

Speisereste


Gartenabraum

Haushaltpapier


Gebühren

Auf der Gemeindeverwaltung werden folgende Grüngutmarken verkauft:

Jahresmarken 2025:

  • 140 Liter: Fr. 125.00
  • 240 Liter: Fr. 185.00
  • 770 Liter: Fr. 610.00

Herbstmarken 2025 (September bis Dezember):

  • 140 Liter: Fr. 70.00
  • 240 Liter: Fr. 100.00
  • 770 Liter: Fr. 305.00
Einzelmarken:
  • 140 Liter: Fr. 9.05
  • 240 Liter: Fr. 14.70
  • Bündelmarke: Fr. 6.50
Ich möchte neu einen Container. Was muss ich beachten?

Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie sich für die Grünabfuhr interessieren. Wir klären anschliessend ab, an welchem Standort Ihr Grüngut geleert wird. Sie können handelsübliche Container anschaffen, es gibt kein vorgeschriebenes Modell. Es wird empfohlen, eine Containergrösse zu wählen, für die wir passende Marken verkaufen. Die Gebührenmarken für die Leerung können Sie auf der Verwaltung erwerben. 
Ihr Grüngut muss grundsätzlich am Abholtag um 07:00 Uhr am vereinbarten Standort sein, um eine Leerung zu garantieren.