Grünabfuhr
Das Grüngut wird zwischen März und Dezember vierzehntäglich abgeführt.
Das Grüngut wird zwischen März und Dezember vierzehntäglich abgeführt.
Mit der Grünabfuhr können viele Materialien weitergenutzt werden. Sie finden untenstehend eine Auflistung, was mit dem Grüngut entsorgt werden kann.
Achtung: Neophyten gehören NICHT in die Grünabfuhr, diese müssen mit dem Abfall entsorgt werden! Melden Sie sich vorgängig auf der Verwaltung, wenn Sie grössere Mengen an Neophyten entsorgen müssen.
Garten:
Küche / Haushalt:
Rasen-/Baumschnitt
Rüstabfälle
Laub
Eierschalen
Blumen-/Gemüsestauden
Tee-/Kaffeesatz
Fallobst
Kleintiermist
Böschungsmähgut
Kastensand/-streu
Pflanzenreste
Speisereste
Gartenabraum
Haushaltpapier
Auf der Gemeindeverwaltung werden folgende Grüngutmarken verkauft:
Jahresmarken 2025:
Herbstmarken 2025 (September bis Dezember):
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie sich für die Grünabfuhr interessieren. Wir klären anschliessend ab, an welchem Standort Ihr Grüngut geleert wird. Sie können handelsübliche Container anschaffen, es gibt kein vorgeschriebenes Modell. Es wird empfohlen, eine Containergrösse zu wählen, für die wir passende Marken verkaufen. Die Gebührenmarken für die Leerung können Sie auf der Verwaltung erwerben.
Ihr Grüngut muss grundsätzlich am Abholtag um 07:00 Uhr am vereinbarten Standort sein, um eine Leerung zu garantieren.