Gemeindeversammlung

Die Stimmberechtigten sind das oberste Organ der Gemeinde. Sie wählen die Mitglieder des Gemeinderats und den Gemeindepräsidenten an der Urne. Über alle anderen Geschäfte, die in der Kompetenz der Stimmberechtigten liegen, entscheidet die Gemeindeversammlung.

Die Gemeindeversammlung wird in der Regel zweimal im Jahr – im Juni und im Dezember – einberufen. Zu den typischen Aufgaben gehören der Erlass oder die Abänderung von Reglementen, die Verabschiedung des Budgets und die Genehmigung der Jahresrechnung. Zudem müssen Geschäfte, welche finanzielle Konsequenzen von mehr als 200'000 Franken nach sich ziehen (z.B. Verpflichtungskredite für Projekte oder Grundstücksverkäufe), der Gemeindeversammlung unterbreitet werden.

Die Daten zur nächsten Gemeindeversammlung finden Sie unter Veranstaltungen.