Protokoll der Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2025
Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 9. Dezember 2025 liegt gestützt auf Art. 98 Abs. 1 des Organisationsreglements (OgR) der Einwohnergemeinde Dürrenroth während 30 Tagen – das heisst vom 18. Dezember 2025 bis 19. Januar 2026 – auf der Gemeindeschreiberei Dürrenroth zur Einsichtnahme öffentlich auf (oder kann hier heruntergeladen werden). Die Stimmberechtigten sind eingeladen, das Protokoll einzusehen.
Während der öffentlichen Auflage kann beim Gemeinderat Dürrenroth schriftlich Einsprache gegen den Inhalt des Protokolls erhoben werden. Über allfällige Einsprachen entscheidet der Gemeinderat anschliessend an die Auflage. Gehen keine Einsprachen ein, wird das Protokoll nach Ablauf der Auflagefrist durch den Gemeinderat genehmigt.