Gemeindeversammlung

Dienstag, 09. Dezember 2025 um 20.00 Uhr in der Chipfhalle, Dorfstrasse 34, 3465 Dürrenroth

Traktanden:

1. Budget 2026
• Genehmigung des Budgets der Erfolgsrechnung für das Jahr 2026; Festsetzen der Gemeindesteueranlage und der Liegenschaftssteuer;
• Kenntnisnahme des Budgets der Investitionsrechnung für das Jahr 2026;
• Orientierung über den Finanzplan 2026 bis 2030.

2. Ausbau Gemeindeinfrastruktur Mattenweg 8: Genehmigung des Projekts und Bewilligung eines Verpflichtungskredits über 890'000 Franken

3. Verschiedenes

Alle Bürgerinnen und Bürger, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und gleichzeitig seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Dürrenroth Wohnsitz haben, sind stimmberechtigt und zur Versammlung freundlich eingeladen.

Aktenauflage:
Das Budget 2026 kann ab dem 27. November 2025 bei der Gemeindeschreiberei eingesehen oder gratis bezogen werden. In dieser Zeit liegen auch die Unterlagen zum beantragten Ausbau der Gemeindeinfrastruktur am Mattenweg 8 öffentlich zur Einsichtnahme auf.

Zudem wird die Bevölkerung spätestens ab dem 28. November 2025 mit dem Info-Bulletin 2/2025 sowie auf der Internetseite der Einwohnergemeinde (www.duerrenroth.ch) über die Vorlagen orientiert.

Hinweise:
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist an der Versammlung sofort zu beanstanden (sog. Rügepflicht; vgl. Art. 33 Abs. 1 des Organisationsreglements Dürrenroth [OgR] sowie Art. 49a Abs. 1 des Gemeindegesetzes des Kantons Bern [GG]). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen (Art. 33 Abs. 2 OgR sowie Art. 49a Abs. 3 GG).

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Emmental in 3550 Langnau i.E. einzureichen (vgl. Art. 60, 63 und 65 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes des Kantons Bern [VRPG]).

Dürrenroth, 04. November 2025
Gemeinderat Dürrenroth