Todesfall, Vorgehen
Nachfolgend informieren wir Sie über die notwendigen Schritte:
| Arzt |
Der Eintritt des Todes ist unverzüglich einem Arzt zu melden. Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus, welche dem Zivilstandsamt überbracht werden muss. |
| Zivilstandsamt |
Der Todesfall ist dem Zivilstandsamt des Todesortes
Das Zivilstandsamt der Gemeinde wird in Langnau geführt: Zivilstandsamt Kreis Emmental Telefon 031 635 41 50 |
| Bestattungsunternehmen | Bestattungsunternehmen beauftragen und Festlegung der Bestattungsart (Erdbestattung, Urnenbeisetzung) |
| Kirchliche Abdankung |
Falls gewünscht, mit Pfarramt Termin für Trauergottesdienst |
| Gemeindeverwaltung | Mitteilung des Todesfalls und des Bestattungstermins. Die Gemeindeverwaltung ist besorgt für die Weiterleitung des Termins an den Totengräber |
| Siegelung | In jedem Todesfall muss durch den Siegelungsbeamten der Gemeinde ein Siegelungsprotokoll aufgenommen werden. Fritz Schenk, Siegelungsbeamter, wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen. Sehr dienlich ist, wenn die letzte Steuererklärung des Verstorbenen / der Verstorbenen vorliegt. |
| Testament | Liegt ein Testament vor, ist dieses dem Gemeinderat Dürrenroth zur Eröffnung zu übergeben. |

