Todesfall

Nachfolgend informieren wir Sie über die notwendigen Schritte:

ArztDer Eintritt des Todes ist unverzüglich einem Arzt zu melden. Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus, welche dem Zivilstandsamt überbracht werden muss.
ZivilstandsamtDer Todesfall ist dem Zivilstandsamt des Todesortes anzumelden unter Vorlage folgender Unterlagen:
  • Todesbescheinigung
  • Niederlassungsausweis
  • Familienbüchlein

Das Zivilstandsamt der Gemeinde Dürrenroth wird in Langnau geführt:

Zivilstandskreis Emmental
Markstrasse 7
3550 Langnau i.E.

Telefon 031 635 41 50
Telefax 031 635 41 51
Bestattungsunternehmen Bestattungsunternehmen beauftragen und Festlegung der Bestattungsart (Erdbestattung, Urnenbeisetzung)
Kirchliche AbdankungFalls gewünscht, mit Pfarramt Termin für Trauergottesdienst festlegen Kirchgemeinde Dürrenroth:
http://www.refroth.ch/
GemeindeverwaltungMitteilung des Todesfalls und des Bestattungstermins. Die Gemeindeverwaltung ist besorgt für die Weiterleitung des Termins an den Totengräber
SiegelungIn jedem Todesfall muss durch den Siegelungsbeamten der Gemeinde ein Siegelungsprotokoll aufgenommen werden. Andreas Minder, Siegelungsbeamter, wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen. Sehr dienlich ist, wenn die letzte Steuererklärung des Verstorbenen / der Verstorbenen vorliegt.
TestamentLiegt ein Testament vor, ist dieses dem Gemeinderat Dürrenroth zur Eröffnung zu übergeben.