Bauverwaltung

Elektronisches Baubewilligungsverfahren im Kanton Bern

Seit dem 1. März 2022 schreibt der Kanton Bern vor, dass Baugesuche obligatorisch auf der Internet-Plattform «E-Bau» eingereicht werden müssen (http://www.be.ch/ebau). Da es aber noch keine gesetzliche Möglichkeit gibt, elektronische Unterschriften gültig zu übermitteln, muss das E-Bau-Gesuch auch noch ausgedruckt und anschliessend unterzeichnet im Doppel auf Papier eingereicht werden (dasselbe gilt für sämtliche Pläne). 

Bei Problemen mit der E-Bau-Plattform hilft die Gemeindeverwaltung gegen eine bescheidene Gebühr bei der Einreichung von Baugesuchen gerne weiter.

Bauen in Dürrenroth

Beim Planen eine Bauvorhabens oder einer baulichen Veränderung stellt sich immer die Frage nach der Baubewilligungspflicht. Für eine erste grobe Beurteilung hilft Ihnen:

Wer bauen will, benötigt eine Baubewilligung
Gehen Sie für die Beurteilung, ob ein Bauvorhaben eine Baubewilligung benötigt oder nicht, grundsätzlich davon aus, dass alle Bauten, Anlagen und bauliche Vorkehrungen eine Baubewilligung erfordern.

Gewöhnliche Unterhaltsarbeiten an Gebäuden sind bewilligungsfrei
Als gewöhnlicher Unterhalt wird die Instandstellung oder der Ersatz schadhafter Teile verstanden. Zu den bewilligungsfreien Unterhaltsarbeiten gehören auch Aussenisolationen, sofern keine Fassadenveränderung (Material, Farbe, Erscheinungsbild der Fassadenstruktur) damit verbunden ist.

Die Baukommission ist eine BauBEWILLIGUNGsbehörde
Sie haben einen Anspruch auf die Baubewilligung, wenn das Bauvorhaben den bau- und planungsrechtlichen Vorschriften entspricht, die öffentliche Ordnung nicht gefährdet und wenn keine Hindernisse der Planung entgegenstehen.

Sie können uns unterstützen, Ihr Verfahren zügig und effizient durchzuführen indem Sie:

  • Frühzeitig mit der Gemeindeverwaltung Kontakt aufnehmen
  • Informationen über geltende Vorschriften einholen
  • Vollständige Gesuchsakten (Gesuch, Pläne und weitere Unterlagen) in der verlangten Anzahl einreichen
  • Aussagekräftiger Entwässerungsplan (Schmutzwasser, Sauberwasser)
  • Bei Unsicherheit besser vorher bei der Gemeindeverwaltung anfragen, welche Unterlagen einzureichen sind
  • Bei schützenswerten und erhaltenswerten Objekten frühzeitig bei der Gemeindeverwaltung weitere Informationen einholen
  • Gesuche für weitere Bewilligungen und Anschlussgesuche beilegen
  • Berechnungen (z.B. Ausnützungsziffer, Parkplatzbedarf, Umgebung, Abstellflächen) beilegen
  • Ausnahmegesuche beilegen und begründen
  • Datum und Unterschrift der Gesuchstellenden und Projektverfassenden und falls nötig der Grundeigentümer (bzw. der Baurechtgebenden) auf dem Baugesuch und den Projektplänen nicht vergessen

Denken Sie daran, dass ein Baubewilligungsverfahren - je nachdem welche Zusatzbewilligungen einzuholen sind - mindestens 1 - 3 Monate dauert. Geben Sie Ihre Baugesuche also rechtzeitig auf der Gemeindeverwaltung ab.

Benötigen Sie unsere Unterstützung?
Wir helfen Ihnen gerne bei der Bewältigung des Baubewilligungsverfahrens. Informieren Sie sich frühzeitig vor Aufnahme von Planungs-, Bau-, Renovations-, Abbruch- und Erweiterungsarbeiten. Sie ersparen sich unnötige Umtriebe und Kosten

Dokumente / Links
Das Gemeindebaureglement, Zonenplan und Baugesuchsformulare erhalten Sie über die Gemeindeverwaltung. Baugesuchsformulare können Sie aber auch einfach und direkt über www.be.ch/bauen herunter laden.

Einige nützliche Adressen:

Brandschutz / Feuerpolizei

Feueraufseher der Gemeinde Dürrenroth, Manfred Flückiger, Grünenstrasse 27, 3455 Grünen, 034 431 20 21

Ortsbildschutz

Alle Objekte die schützenswert/erhaltenswert oder die sich im Schutzperimeter befinden, müssen für Planungs- und Bewilligungsverfahren die kantonalen Fachstellen in das Verfahren miteinbeziehen.

Denkmalpflege des Kantons Bern

Denkmalpflege des Kantons Bern, Schwarztorstrasse 31, 3001 Bern, Tel. 031 633 40 30

Berner Heimatschutz

Berner Heimatschutz, Bernhard Schori, Architekt FH, Hohengasse 1, 3400 Burgdorf
Tel. 079 416 00 31, E-Mail schori@quickline.ch

Pascal Dietrich

Gemeindeschreiber und Sekretär der Baukommission

062 959 01 11

p.dietrich@duerrenroth.ch