Fakultatives Finanzreferendum (Nachkredit Art. 13.1 GV) Sanierung Chipfhalle, 3. Etappe

13.10.2011

Fakultatives Finanzreferendum (Nachkredit Art. 13.1 GV) Sanierung Chipfhalle, 3. Etappe

Gegen den nachgenannten Ausgabenbeschluss des Gemeinderates Dürrenroth kann die Beschlussfassung durch die Einwohnergemeindeversammlung (Referendum) verlangt werden (Artikel 11, Absatz 1 der Gemeindeverfassung).

Für das Sammeln und Einreichen von Unterschriften ist Artikel 11, Absatz 2, 5 und 6 der Gemeindeverfassung (GV) massgebend. Das Referendum gilt als Zustandegekommen, wenn mindestens 5 % in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigte Personen das Referendumsbegehren unterzeichnen (per 10.10.2011: 795 Stimmberechtigte).

 Beginn der Referendumsfrist                                                        14. Oktober 2011

Ablauf der Referendumsfrist /
Abgabe der Unterschriften bei der Gemeindeschreiberei        12. November 2011

Sanierung Chipfhalle, 3. Etappe, Sportplatz, Bruttokredit neu Fr. 130‘000.00 (inkl. Nachkredit von Fr. 25‘000.00)

Aktenauflage
Während der Referendumsfrist vom 14. Oktober 2011 bis 12. November 2011 bei der Gemeindeschreiberei.
Die Akten finden Sie ebenfalls hier.

 

Dürrenroth, 10. Oktober 2011
Gemeinderat Dürrenroth