Fak. Finanzreferendum Güterwegausbau
Fakultatives Finanzreferendum Güterwegausbau |
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Gegen den nachgenannten Ausgabenbeschluss des Gemeinderates Dürrenroth kann die Beschlussfassung durch die Einwohnergemeindeversammlung (Referendum) verlangt werden (Artikel 11, Absatz 1 der Gemeindeverfassung). Für das Sammeln und Einreichen von Unterschriften ist Artikel 11, Absatz 2, 5 und 6 der Gemeindeverfassung (GV) massgebend. Das Referendum gilt als Zustandegekommen, wenn mindestens 5 % in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigte Personen das Referendumsbegehren unterzeichnen (per 13. Februar 2011: 848 Stimmberechtigte). Beginn der Referendumsfrist: 4. März 2011 Ablauf der Referendumsfrist /
Güterwegausbau zusammen mit Gemeinde Affoltern, Kantonsstrasse-Leenmoos-Gemeindegrenze, Kostenbeitrag, Nettokredit Fr. 60‘000.00
Aktenauflage Während der Referendumsfrist vom 4. März 2011 bis 4. April 2011 bei der Gemeindeschreiberei.
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