Fak. Finanzreferendum Güterwegausbau

25.02.2011

Fakultatives Finanzreferendum Güterwegausbau

Gegen den nachgenannten Ausgabenbeschluss des Gemeinderates Dürrenroth kann die Beschlussfassung durch die Einwohnergemeindeversammlung (Referendum) verlangt werden (Artikel 11, Absatz 1 der Gemeindeverfassung).

Für das Sammeln und Einreichen von Unterschriften ist Artikel 11, Absatz 2, 5 und 6 der Gemeindeverfassung (GV) massgebend. Das Referendum gilt als Zustandegekommen, wenn mindestens 5 % in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigte Personen das Referendumsbegehren unterzeichnen (per 13. Februar 2011: 848 Stimmberechtigte).

Beginn der Referendumsfrist: 4. März 2011

Ablauf der Referendumsfrist /
Abgabe der Unterschriften bei der Gemeindeschreiberei: 4. April 2011

 

Güterwegausbau zusammen mit Gemeinde Affoltern, Kantonsstrasse-Leenmoos-Gemeindegrenze, Kostenbeitrag, Nettokredit Fr. 60‘000.00

 

Aktenauflage

Während der Referendumsfrist vom 4. März 2011 bis 4. April 2011 bei der Gemeindeschreiberei.

Die Unterlagen sind ebenfalls zum Download bereit: 
   
Beschluss Gemeinderat (PDF)         Plan Leenmoos (PDF)


Dürrenroth, 25. Februar 2011
Gemeinderat Dürrenroth